Reglemente zur Titelvergabe von Schweizer Championtiteln

 

 Vorläufige Sonderregelung bis 31. Dezember 2020

 

 

Homologation des Titels „Schweizer Schönheits-Champion“ der SKG

 

7.3 Der Titel „Schweizer Schönheits-Champion“ wird von der SKG verliehen und zwar für:

 

7.31 Hunde, die vier CAC unter mindestens drei verschiedenen Richtern an schweizerischen Ausstellungen gemäss Art. 1.1 und Art. 1.21 AR erhalten haben, davon mindestens zwei an Ausstellungen gemäss Art. 1.11 AR.

 

7.4 Für die Homologation des Titel „Schweizer Schönheits-Champion“ muss zwischen der ersten und der letzten der vier erforderlichen Anwartschaften für das CAC ein zeitlicher Zwischenraum von mindestens elf Monaten und einem Tag bestehen (z. B. vom 1. Januar 2011 bis 1. Dezember 2011), dies rückwirkend per 01.01.2016.

 

 

 Homologierung des Titels «Schweizer Ausstellungs-Champion» 

ab 1.1.2016

 

Benötigt werden 3 CAC, davon mindestens 2 CAC von Internationalen Ausstellungen gemäss Art. 1.11 AR, vergeben von 3 verschiedenen Richtern. Ohne zeitliche Begrenzung. Der Titel berechtigt in der Champion-Klasse zu starten. Der Titel beginnt mit seinem ersten CAC ab dem Jahr 2016.

  

Homologation des Titels „Schweizer Jugend-Schönheits-Champion“ und „Schweizer Veteranen-Schönheits-Champion“ der SKG

 

Hunde, die in der Jugendklasse (9 bis 18 Monate) drei Jugend-CAC unter mindestens zwei verschiedenen Richtern an schweizerischen Ausstellungen gemäss Art. 1.1 und Art. 1.21 AR erhalten haben, davon mindestens eines an Ausstellungen gemäss Art. 1.11 AR. 7.7
Oder 2 Jugend-CAC und ein CAC aus der Zwischenklasse vergeben von mindestens 2 verschiedenen Richtern, davon mindestens eines an Ausstellungen gemäss Art. 1.11 AR.
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Hunde, die in der Veteranenklasse (ab 8 Jahren) drei Veteranen-CAC unter mindestens zwei verschiedenen Richtern an schweizerischen Ausstellungen gemäss Art. 1.1 und Art. 1.21 AR erhalten haben, davon mindestens eines an Ausstellungen gemäss Art. 1.11 AR.

 

Die Alpenchampion-Titel

 

Der Titel „Alpenchampion“ wird an die Hunde vergeben, die drei Alpensieger-Titel und eine weiteren CAC-Anwartschaft erhalten haben. Voraussetzung ist, dass die Alpensieger-Titel in drei verschiedenen Ländern an vorgegebenen Daten (Deutschland, Österreich und Schweiz) und von drei verschiedenen Zuchtrichtern vergeben wurden. Die weitere CAC-Anwartschaft muss in dem Land vergeben worden sein, das den Titel „Alpenchampion“ ausstellt. Der Titel „Alpenchampion“ berechtigt zum Start in der Championklasse.

 

Der Titel „Alpen-Jugendchampion“ wird an die Hunde vergeben, die zwei Alpen-Jugendsieger-Titel erhalten haben. Voraussetzung ist, dass diese Titel in zwei verschiedenen Ländern (Deutschland, Österreich oder Schweiz) und von zwei verschiedenen Zuchtrichtern vergeben wurden.

 

Der Titel „Alpen-Veteranenchampion“ wird an die Hunde vergeben, die zwei Alpen-Veteranensieger-Titel erhalten haben. Voraussetzung ist, dass diese Titel in zwei verschiedenen Ländern (Deutschland, Österreich oder Schweiz) und von zwei verschiedenen Zuchtrichtern vergeben wurden.

 

Daten für Alpensiegeranwartschaften

https://media.wix.com/ugd/3cc07c_fa3b91bcd45d4985b5b5c1dd7a00f1b2.pdf

 

 

 

Homologierung des Titels „Schweizer Rasseklub-Ausstellungs-Champion“ ab 01.01.2016 

 

Der Titel „Schweizer Rasseklub-Ausstellungs-Champion“ wird vom Rasseklub verliehen und muss die Mindestanforderungen des Schweizer Ausstellungs-Champions erfüllen. Der Rasseklub kann besondere, darüber hinausgehende Bestimmungen festlegen. Es bedarf dazu eines Beschlusses der Generalversammlung des zuständigen Rasseklubs. Der Titel berechtigt, in der Champion-Klasse zu starten. (Zur Zeit besteht kein solcher Beschluss im Schweizerischen Leonbergerclub)