Bankverbindung

Allgemeine Bestimmungen
 

       
 

Clubschau Schweizerischer Leonberger Club

Windhundrennbahn
Hauserstrasse
8911 Rifferswil

 

 

  Anmeldeadresse:
 

 

Schweiz. Leonberger-Club
Nicole Gasser
Lehn 8
3257 Ammerzwil

   
  Bankverbindung:        
   

Glarner Regionalbank
8750 Glarus

IBAN: CH73 0680 7313 0950 8509 0

 
             
  Meldeschluss:      
   1. 31. März 2016
   2. 15. Mai 2016
     
  Wichtig: 
   

Die Meldung muss folgendes umfassen:
- Meldeschein vollständig ausgefüllt
- Quittung über bezahltes Meldegeld
- Ahnentafel (Fotokopie)
- Championausweis für Championklasse
(bei Meldung homologiert)

Nicht vollständige Meldeunterlagen werden nicht bearbeitet und gelten als nicht eingetroffen!

     
  Wichtige Mitteilungen an alle Aussteller  
    Die Ausstellung wird nach dem AR der SKG durchgeführt.
Ausstellungsreglement PDF
     
  Anhang zu den Ausführungsbestimmungen (AB/AR) zum Reglement der SKG für Hundeausstellungen (AR)
Art. 1 Ausstellungen
    Auf allen Ausstellungen ist ein über das Kämmen und Bürsten hinaus-gehendes Zurechtmachen von Hunden unter Verwendung jeglicher Mittel und Hilfen untersagt. Gleiches gilt für das Halten eines Hundes an einem sogenannten Galgen. Das Wickeln oder Einflechten der Haare ist auf der Ausstellung verboten. Jeder Aussteller erhält eine Annahmebestätigung, auf welcher diese Bestimmung 2-sprachig (deutsch, französisch) deutlich hervorgehoben wird. Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird kontrolliert. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen sind die Kontrolleure befugt, die Aussteller darauf aufmerksam zu machen, die bereits erwähnten Manipulationen zu unterlassen, oder sie werden angewiesen, die Ausstellung zu verlassen.
     
  Aussteller aus der Schweiz
    Das Obligatorium für die Tollwutschutz-impfung wurde vom Bundesrat aufgehoben. Zum Schutze Ihres Hundes empfehlen wir Ihnen jedoch, diesen gegen Tollwut, Staupe, Parvovirose und Zwingerhusten impfen zu lassen.
     
  Aussteller aus dem Ausland
    Beachten Sie bitte die Einreisebestimmungen in die Schweiz. Ein tierärztliches Tollwutimpfzeugnis ist an der Grenze unbedingt erforderlich. Die Impfung muss mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgt sein. Erfolgte eine Nachimpfung innerhalb der Gültigkeitsdauer der Erstimpfung, so entfällt diese Wartefrist. Die Tollwutimpfung ist im Impfausweis einzutragen und solange gültig, wie vom Impfstoffhersteller angegeben. Die Gültigkeitsdauer muss eingetragen sein, andernfalls gilt eine Gültigkeitsfrist von einem Jahr.
     
  Ein CAC in jeder Klasse
    Der Titel „Schweizer Schönheits-Champion“ wird vergeben an Hunde, die mind. vier CAC unter mind. drei verschiedenen Richtern an schweiz. Ausstellungen erhalten haben. (mind. zwei CAC an Internationalen Hundeaus-stellungen, 366 Tage zwischen 1. und 4. CAC)
Der Titel „Schweizer Jugend-Schönheits-Champion“ wird vergeben an Hunde, die in der Jugendklasse (9 – 18 Mt.) drei Jugend-CAC unter mind. zwei verschiedenen Richtern an schweiz. Ausstellungen erhalten haben.
Der Titel „Schweizer Veteranen-Schönheits-Champion“ wird vergeben an Hunde, die in der Veteranenklasse (ab 8 Jahren) drei Veteranen-CAC erhalten haben, wovon mind. ein CAC an einer IHA.
Die Vergabe des Jugend-CAC bzw. Res.CAC und des Veteranen-CAC bzw. Res.CAC ist an die Qualifikation „vorzüglich“gebunden.